Im ersten Teil wurde als fortschrittliches Element des bestehenden Völkerrechts hervorgehoben, dass sein Geist dem Recht des Stärkeren entgegengesetzt ist, indem es konsequent auf dem Prinzip der Staatssouveränität aufgebaut ist. Es wurde dargestellt, wie der Bruch dieses Rechtssystems durch die imperialistischen Mächte sich propagandistisch hinter hohen Idealen versteckt, bis hin zur Verbrämung eines Angriffskriegs als "humanitärer Intervention". Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit den mperialistischen Aspekten des "Völkerrechts".